{"id":20,"date":"2018-10-12T13:53:15","date_gmt":"2018-10-12T13:53:15","guid":{"rendered":"http:\/\/the-elder-clan.de\/?page_id=20"},"modified":"2018-10-12T14:03:24","modified_gmt":"2018-10-12T14:03:24","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/the-elder-clan.de\/?page_id=20","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins<br \/>\nthe Elder Clan eSports<\/p>\n<p>\u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201ethe Elder Clan eSports\u201c. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet sein Name \u201ethe Elder Clan eSports e.V.\u201c.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Verein hat seinen Sitz in Donzdorf.<br \/>\n3.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br \/>\n4.<br \/>\nDer Verein \u201ethe Elder Clan eSports\u201c soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>\u00a72 Vereinszweck<br \/>\n1.<br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der gesellschaftlichen Akzeptanz des eSport im<br \/>\nAllgemeinen und die F\u00f6rderung der Gemeinschaft von eSport-Interessierten in Donzdorf und Umgebung im Besonderen.<br \/>\nEs soll die positive Wahrnehmung des \u201eeSport\u201c mit seinen Disziplinen gef\u00f6rdert werden, um<br \/>\nso eine Anerkennung als Sportart zu erreichen. Der elektronische Sport soll verbreitet<br \/>\nwerden und es soll \u00fcber Gefahren, sowie die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten aufgekl\u00e4rt werden.<br \/>\nDas gemeinsame eSport-Erlebnis soll im Mittelpunkt des Vereinshandelns stehen. Dabei<br \/>\nsollen das aktive Spielen, die F\u00f6rderung der Donzdorfer eSport-Gemeinschaft, \u00f6ffentliche<br \/>\nVorf\u00fchrungen (Public Viewing), sowie auch die Nachwuchsf\u00f6rderung betrieben werden.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3.<br \/>\nDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<br \/>\na. Der Verein will die Kommunikation zwischen erfahrenen eSportlern und Anf\u00e4ngern f\u00f6rdern. Neulingen soll der Zugang und der Umgang mit dem elektronischen Sport erleichtert werden.<br \/>\nb. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch aktive Teilnahme an Turnieren<br \/>\nund deren Organisation, \u00f6ffentliche Veranstaltungen, regelm\u00e4\u00dfig stattfindende<br \/>\nTreffen und Trainings, sowie die Teilnahme an themenbezogenen Veranstaltungen.<br \/>\nc. \u00d6ffentlichkeitsarbeit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem eSport.<br \/>\n4.<br \/>\nDie Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die<br \/>\ndem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen<br \/>\nbeg\u00fcnstigt werden. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei<br \/>\nVereinsaufl\u00f6sung erfolgt keine R\u00fcckerstattung etwa eingebrachter Verm\u00f6genswerte.<br \/>\n5.<br \/>\nAlle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>\n6.<br \/>\nAbweichend von \u00a7 2 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung erhalten Mitglieder des Vorstandes, Inhaber von Vereins\u00e4mtern oder Mitglieder des Vereins eine angemessene Verg\u00fctung, soweit zwischen ihnen und dem Verein ein Arbeits- oder Dienstvertrag besteht, der eine andere T\u00e4tigkeit als die f\u00fcr ein Vereinsamt oder als Mitglied des Vorstandes zum Gegenstand hat.<\/p>\n<p>\u00a73 Rechtsgrundlagen<br \/>\n1.<br \/>\nDer Verein ist eine rechtskr\u00e4ftige, eingetragene Vereinigung und wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister<br \/>\nvertreten.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Verein kann Mitglied weiterer Organisationen sein, wenn es f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner<br \/>\nAufgaben von Nutzen ist. Er \u00fcbt die Mitgliedschaft im Interesse seiner Abteilungen und<br \/>\nMitglieder aus.<br \/>\n3.<br \/>\nDer Verein regelt die Arbeit durch Ordnung und Entscheidungen seiner Organe. Grundlage<br \/>\nhierf\u00fcr ist die Vereinssatzung.<\/p>\n<p>\u00a74 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n1.<br \/>\nMitglied kann auf Antrag jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Verein besteht aus:<br \/>\na. Aktiven Mitgliedern<br \/>\nb. F\u00f6rdernden Mitgliedern<br \/>\nc. Ehrenmitgliedern<br \/>\nAktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; F\u00f6rdermitglieder sind<br \/>\nMitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins bet\u00e4tigen, jedoch die Ziele und<br \/>\nauch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise f\u00f6rdern und unterst\u00fctzen. F\u00f6rdernde<br \/>\nMitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.<br \/>\nZum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein<br \/>\nverdient gemacht haben. Hierf\u00fcr ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und haben alle Rechte eines<br \/>\nordentlichen Mitgliedes.<br \/>\n3.<br \/>\nDer Antrag einer nat\u00fcrlichen Person auf Erwerb der Mitgliedschaft soll den Namen, das<br \/>\nGeburtsdatum, die Anschrift des Antragstellers und eine E-Mail-Adresse enthalten. Antr\u00e4ge<br \/>\nvon juristischen Personen, Personen- oder Handelsgesellschaften, nicht rechtsf\u00e4higen<br \/>\nVereinen oder Anstalten und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts auf Erwerb der<br \/>\nMitgliedschaft haben den Namen, die Firma bzw. Gesch\u00e4ftsbezeichnung, die Handels- oder<br \/>\nVereinsregisternummer sowie das zust\u00e4ndige Registergericht zu enthalten. \u00dcber die<br \/>\nAufnahme weiterer Angaben in den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag<br \/>\nMinderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift mindestens eines gesetzlichen Vertreters.<br \/>\n4.<br \/>\n\u00dcber den Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des<br \/>\nAntrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<br \/>\n5.<br \/>\nUmmeldungen in der Mitgliedschaft (bspw. von aktiver Mitgliedschaft auf<br \/>\nF\u00f6rdermitgliedschaft) m\u00fcssen mit einer einmonatigen Frist dem Vorstand schriftlich<br \/>\nmitgeteilt werden.<br \/>\n6.<br \/>\nMitglieder sind verpflichtet \u00c4nderungen Ihrer Kontaktdaten schnellstm\u00f6glich dem Vorstand<br \/>\nmitzuteilen.<\/p>\n<p>\u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n1.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<br \/>\na. mit dem Tod des Mitglieds; im Falle von juristischen Personen, Personen- oder<br \/>\nHandelsgesellschaften, nicht rechtsf\u00e4higen Vereinen sowie Anstalten und<br \/>\nK\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts durch deren Aufl\u00f6sung und Erl\u00f6schung ;<br \/>\nb. durch freiwilligen Austritt;<br \/>\nc. durch Streichung von der Mitgliederliste;<br \/>\nd. durch Ausschluss aus dem Verein.<br \/>\n2.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des<br \/>\nVorstands. Er ist nur zum Schluss eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12) unter<br \/>\nEinhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<br \/>\n3.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden,<br \/>\nwenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die<br \/>\nStreichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten<br \/>\nMahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die<br \/>\nStreichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<br \/>\n4.<br \/>\nDer Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann<br \/>\nausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen,<br \/>\nden Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit zweidrittel Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter<br \/>\nFristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den<br \/>\nerhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\n5.<br \/>\nBei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus<br \/>\ndem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen<br \/>\nUnterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf<br \/>\nr\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>1.<br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<br \/>\n2.<br \/>\nDie H\u00f6he des Jahresbeitrags sowie etwaiger Geb\u00fchrenf\u00fcr Zusatzangebote und deren<br \/>\nF\u00e4lligkeiten werden vom Vorstand in einer Beitragsordnung festgesetzt.<br \/>\n3.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Geldbeitr\u00e4ge (und Aufnahmegeb\u00fchren) erhoben. Die H\u00f6he dieser Zahlungen, die F\u00e4lligkeit, die Art und Weise der Zahlung (zum Beispiel Lastschriftverfahren) und zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren bei Zahlungsverzug oder Verwendung eines anderen als des beschlossenen Zahlungsverfahrens regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung (dem Vorstand) beschlossen wird. Die Beitragsordnung ist nicht Satzungsbestandteil. Sie wird den Mitgliedern in der jeweils aktuellen Fassung durch Aushang im Vereinsheim (oder Rundschreiben, Mitteilung in der Mitgliederzeitschrift, etc.) bekanntgegeben.<\/p>\n<p>\u00a77 Organe des Vereins<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDie Organe des Vereins sind:<br \/>\na. der Vorstand<br \/>\nb. die Mitgliederversammlung<br \/>\n2.<br \/>\nDer Verein kann einen nicht bestimmenden Beirat einrichten. Die Einrichtung eines Beirats<br \/>\nund die Auswahl der Beiratsmitglieder obliegen dem Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a78 Der Vorstand<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem<br \/>\nVorsitzendem und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind alleine weisungsbefugt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Erg\u00e4nzung des Vorstandes um bis zu 4 Beisitzer m\u00f6glich.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Dabei ist der Vorsitzende,<br \/>\nder stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister jeweils allein berechtigt, den Verein<br \/>\nzu vertreten.<br \/>\n3.<br \/>\nDer Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.In der Gesch\u00e4ftsordnung kann<br \/>\ninsbesondere eine Verteilung der Aufgaben auf die jeweiligen Mitglieder des Vorstands<br \/>\nerfolgen. Abschluss, \u00c4nderung und Aufhebung einer Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Vorstand<br \/>\nbed\u00fcrfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands.<br \/>\n4.<br \/>\nDer Vorstand kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse<br \/>\nf\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.<\/p>\n<p>\u00a79 Die Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<br \/>\n1.<br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr die Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die<br \/>\nSatzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>\na. Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nb. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung<br \/>\nc. Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\nd. Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens; insbesondere die Aufstellung eines<br \/>\nHaushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr; Buchf\u00fchrung; Erstellung eines Jahresberichts.<br \/>\ne. Abschluss und K\u00fcndigung von Vertr\u00e4gen<br \/>\nf. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n<p>\u00a710 Die Amtsdauer des Vorstandes<\/p>\n<p>1.Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2<br \/>\nJahren vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Ein Vorstandsmitglied bleibt, auch nach<br \/>\nAblauf seiner regul\u00e4ren Amtszeit, bis zur g\u00fcltigen Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds im<br \/>\nAmt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Bestellung zum Vorstand ist jederzeit widerruflich, jedoch nur aus wichtigem Grund und<br \/>\nnach Ma\u00dfgabe der Mehrheitsanforderungen gem. \u00a7 14 Abs. 6 Satz 6 dieser Satzung.<br \/>\n3.<br \/>\nScheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, ist der Vorstand<br \/>\nberechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte<br \/>\nVorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.<br \/>\n4.<br \/>\nW\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.<br \/>\n5.<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>\u00a711 Beschlussfassung des Vorstandes<br \/>\n1.<br \/>\nDer Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die schriftlich,<br \/>\nfernm\u00fcndlich oder in Textform (bspw. E-Mail) einberufen werden. Jedes Vorstandsmitglied<br \/>\nist einberufungsberechtigt. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<br \/>\nIn dringenden F\u00e4llen ist eine Einberufung mit k\u00fcrzerer Frist zul\u00e4ssig. Einer Mitteilung der<br \/>\nTagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei<br \/>\nVorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der<br \/>\nabgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters<br \/>\nder Vorstandssitzung. Der Leiter der Vorstandssitzung ist zu Beginn jeder Vorstandssitzung zu w\u00e4hlen. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweis zwecken in ein Beschlussbuch<br \/>\neinzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der<br \/>\nVorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<br \/>\n2.<br \/>\nVorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch schriftlich, fernm\u00fcndlich oder in Textform (bspw. E-Mail)<br \/>\ngefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden<br \/>\nRegelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>\u00a712 Die Mitgliederversammlung<br \/>\n1.<br \/>\nIn der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied \u2013 auch ein Ehrenmitglied \u2013 eine<br \/>\nStimme. F\u00f6rdernde Mitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.<br \/>\nEine Vertretung in der Mitgliederversammlung durch die gesetzlichen Vertreter ist jederzeit<br \/>\nzul\u00e4ssig. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann auch ein anderes Mitglied schriftlich<br \/>\nbevollm\u00e4chtigt werden, was dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung angezeigt<br \/>\nwerden muss. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu<br \/>\nerteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als insgesamt drei Stimmen vertreten.<br \/>\n2.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\na. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nb. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands<br \/>\nc. Die Entlastung des Vorstandes, die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder und<br \/>\nderen Abberufung<br \/>\nd. Beschlussfassungen \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und Beschlussfassung \u00fcber die<br \/>\nAufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\ne. Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des<br \/>\nVorstands<br \/>\nf. Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p>\u00a713 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\n1.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung soll in den ersten sechs Monaten des Jahres stattfinden. Sie<br \/>\nfindet einmal j\u00e4hrlich statt.<br \/>\n2.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich,<br \/>\nfernschriftlich oder in Textform unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel<br \/>\nunter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung<br \/>\ndes Einladungsschreibens folgenden Tag. Der Tag der Mitgliederversammlung wird bei der<br \/>\nFristberechnung nicht mitgez\u00e4hlt. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen,<br \/>\nwenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene oder<br \/>\ntats\u00e4chliche Adresse gerichtet ist. Dies gilt auch und ausdr\u00fccklich f\u00fcr E-Mail-Adressen.<br \/>\n3.<br \/>\nDie Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>\u00a714 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<br \/>\n1.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom<br \/>\nStellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, entscheidet<br \/>\ndie Mitgliederversammlung den Leiter.<br \/>\n2.<br \/>\nDer Protokollf\u00fchrer wird vom Versammlungsleiter bestimmt; zum Protokollf\u00fchrer kann auch<br \/>\nein Nichtmitglied bestimmt werden.<br \/>\n3.<br \/>\nDie Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Sofern er nichts anders<br \/>\nbestimmt, erfolgt die Abstimmung offen durch Handmeldung. Auf Antrag eines Mitgliedes ist<br \/>\ngeheim abzustimmen.<br \/>\n4.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens sowie einen Internet-Auftritt beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br \/>\n5.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist im Hinblick auf einen konkreten Beschlussgegenstand<br \/>\nbeschlussf\u00e4hig, soweit mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied zum Zeitpunkt der<br \/>\njeweiligen Beschlussfassung anwesend ist.<br \/>\n6.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der<br \/>\nabgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br \/>\nBeschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br \/>\nZweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\nbed\u00fcrfen der Vier-F\u00fcnftel Mehrheit der abgegebenen<br \/>\nStimmen. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes mit einer Mehrheit v<br \/>\non zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abw\u00e4hlen. Ein Nachfolger muss in der selbigen Versammlung bestimmt werden.<br \/>\n7.<br \/>\nF\u00fcr Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der<br \/>\nabgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten<br \/>\nstatt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmenzahlen erreicht haben.<br \/>\n8.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom<br \/>\nVersammlungsleiter, dem jeweiligen Protokollf\u00fchrer und mindestens einem<br \/>\nVorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und<br \/>\nZeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die<br \/>\nZahl der erschienen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse<br \/>\nund die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut angegeben<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p>\u00a715 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<br \/>\n1.<br \/>\nJedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung<br \/>\nbeim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die<br \/>\nTagesordnung gesetzt werden. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. Der<br \/>\nVersammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung<br \/>\nentsprechend zu erg\u00e4nzen.<br \/>\n2.<br \/>\n\u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung<br \/>\ngestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine<br \/>\neinfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>\u00a716 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br \/>\n1.<br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<br \/>\nDiese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.<br \/>\n2.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist ferner auf schriftliches Verlangen von<br \/>\nmindestens 20% aller Vereinsmitglieder binnen 4 Wochen durch den Vorstand einzuberufen.<br \/>\nDer Antrag ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beim Vorstand zu stellen.<br \/>\nF\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 12, 13, 14 und 15<br \/>\nentsprechend.<\/p>\n<p>\u00a717 Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n1.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Die<br \/>\nKassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe<br \/>\nVerbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei die satzungsgem\u00e4\u00dfe und<br \/>\nsteuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Kassenpr\u00fcfer haben die<br \/>\nMitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten. Die Pr\u00fcfung<br \/>\nerstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben.<\/p>\n<p>\u00a718 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n1.<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck mit einer Frist von 6<br \/>\nWochen einberufenen Mitgliederversammlung und mit der in \u00a7 14 Abs. 6 Satz 3 dieser<br \/>\nSatzung genannten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<br \/>\n2.<br \/>\nSofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der<br \/>\nSchatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Diese Vorschriften gelten<br \/>\nentsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder<br \/>\nseine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\n3.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen<br \/>\ndes Vereins an LPTS e.V. (Baumgartenstra\u00dfe 24, 73084 Salach), mit der Bestimmung, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die F\u00f6rderung seines satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecks zu verwenden.<\/p>\n<p>\u00a719 Salvatorische Klausel<br \/>\n1.<br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechts unwirksam sein oder werden, so bleibt<br \/>\ndie Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n2.<br \/>\nEine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Mitgliederversammlung durch eine<br \/>\nrechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der urspr\u00fcnglichen<br \/>\nBestimmung weitest m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<p>\u00a720 Haftung<br \/>\nF\u00fcr alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschlie\u00dflich das Vereinsverm\u00f6gen. Eine<br \/>\npers\u00f6nliche Haftung der Mitglieder f\u00fcr Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.<\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 24.03.2018 errichtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins the Elder Clan eSports \u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201ethe Elder Clan eSports\u201c. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet sein Name \u201ethe Elder Clan eSports e.V.\u201c. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Donzdorf. 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein \u201ethe Elder &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/the-elder-clan.de\/?page_id=20\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eVereinssatzung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-20","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/20","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/20\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24,"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/20\/revisions\/24"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/the-elder-clan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}